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DGUV Information 209-089Bezeichnung/Link zum Rechtstext

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Der Universal-Vorbereitungsbereich für die Kfz-Reparaturlackierung (Ausgabe November 2017)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information beschreibt Anforderungen an die Beschaffenheit und den sicheren Betrieb von Universal-Vorbereitungsbereichen (i.e. mit allen für die Kfz-Reparatur-Lackierung erforderlichen Arbeitsmitteln ausgerüstete Bereiche, die aus einem oder mehreren Vorbereitungsplätzen bestehen können) für die Kfz-Reparaturlackierung,>

  • die nach Veröffentlichung dieses Dokumentes errichtet und erstmalig in Betrieb genommen werden und
->
  • an denen neben den in der Vergangenheit üblichen Arbeiten Reinigen, Abkleben, Spachteln, Schleifen zusätzlich der Spritzauftrag von Füllermaterial sowie von Deck und Klarlack erfolgen soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes sowie des Gesundheitsschutzes.

Sie gilt nicht für Vorbereitungsplätze, an denen ausschließlich Tätigkeiten ohne signifikante Gefährdungen durchgeführt werden, wie z.B.: Maskieren und Demaskieren, Polierarbeiten, Schleifen mit integrierter Absaugung, Spachteln mit geringer Menge und Reinigen ohne organische Lösemittel.

Vom Anwendungsbereich ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Anlagen, Verfahren oder Tätigkeiten:>

  • Verarbeitung von Nitro-Kombilacken (> 5 Gew.% Nitrozellulose)
->
  • Lackieranlagen (Kabinen und Stände) nach DIN EN 12215, DIN EN 13355
->
  • Lacktrockner nach DIN EN 1539

Bezeichnung

DGUV

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/209-089.pdf