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Die Änderungen für den deutschen Geltungsbereich werden als 24. ADR-Änderungsverordnung bzw. als 19. RID-Änderungsverordnung gegen Ende des Jahres 2014 im Bundesgesetzblatt Teil II bekannt gemacht. Dazu wird es, ebenfalls  zum Jahresende 2014, eine Änderungsverordnung zur GGVSEB geben.

Handlungsempfehlung

Machen Sie sich frühzeitig mit den Änderungen des neuen ADR/RID/ADN 2015vertraut, und nutzen Sie die Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015, um die Gefahrgutorganisation in Ihrem Unternehmen rechtzeitig umzustellen.