Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Juli 2007 |
Kerninhalte | Für die in den Anlagen 1 und 2 genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben. Für die in der Anlage 2, Tarifstellen 1 und 13.3.4 genannte Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen werden die dort genannten Benutzungsgebühren erhoben. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Verordnung. |
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