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EltVO BW

BezeichnungBezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über elektrische Betriebsräume
vom 28. Oktober 1975

Link zum RechtstextEltVO BW

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von elektrischen Betriebsräumen mit folgenden elektrischen Anlagen:
-> Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV
-> ortsfeste Stromerzeugungsaggregate
-> Zentralbatterien für Sicherheitsbeleuchtung in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Schaltanlagen für Sicherheitsbeleuchtung dürfen nicht in elektrischen Betriebsräumen
in
-> Geschäftshäusern,
-> Versammlungsstätten, ausgenommen Versammlungsstätten in fliegenden Bauten,
> Büro und Verwaltungsgebäuden,
> Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Entbindungs und Säuglingsheimen,
-> Schulen und Sportstätten,
-> Beherbergungsstätten, Gaststätten,
-> geschlossenen Großgaragen und
-> Wohngebäuden.

Sie gelten nicht für elektrische Betriebsräume in freistehenden Gebäuden oder durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die elektrischen Betriebsräume enthalten.

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/bw/eltvo_ges.htm

URL-Adresse

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/fpb/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=11&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ElekBetrVBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint