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Link zum Rechtstext

EigenkontrollVO

Eigenkontrollverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen vom 8. Februar 1994

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Abwasserbehandlungsanlagen, aus denen Abwasser erlaubnispflichtig in Gewässer oder nach § 51 SWG genehmigungspflichtig in Abwasseranlagen eingeleitet wird.

Sie enthält Ausnahmeregelungen für bestimmte Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Abwasser und für Leichtstoffabscheider und normiert die Eigenkontrollpflicht der Unternehmer, soweit in einem Erlaubnisbescheid die Untersuchung des von der Abwassereinleitung beeinflussten Gewässers vorgeschrieben ist.

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