Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bayerisches Feuerwehrgesetz in der Fassung vom 23. Dezember 1981 |
Link zum Rechtstext | BayFwG |
Kerninhalte | Regelt Dieses Gesetz regelt unter anderem die Aufgaben der Gemeinden, Landkreise, des Staates sowie Feuerwehr, die Organisation der Feuerwehren (inklusive der Anforderungen an eine Werkfeuerwehr) selbst.Freiwillige Feuerwehr, Berufs-/Werkfeuerwehr) und ihre Einsatzleitung. |
Tags | BayerFwG; BayerFeuerwG; BayerFeuerwehrG; BayFeuerwG; BayFeuerwehrG |