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Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, deren Investitionsmaßnahmen zur effizienten Energieerzeugung und -verwendung zu einer Energieeinsparung von mindestens 20% bei Ersatzinvestitionen und 15% bei Neuinvestitionen führen. Bei der Sanierung und beim Neubau eines Betriebsgebäudes sind die jeweiligen technischen Anforderungen zu erfüllen.

Weitere Förderungen des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.

 


Bayern
Bayerisches Umweltkreditprogramm/Ökokredit

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Antragsberechtigt sind Unternehmen bzw. Betriebe der gewerblichen Wirtschaft und der Industrie, die eine Betriebsstätte im Lande Bremen unterhalten, von der aus das geplante Vorhaben maßgeblich abgewickelt und geleitet werden soll. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zu stellen.

Weitere Förderungen des Landes Bremen finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.

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Hamburg
Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen

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Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen mit Ausnahme von Vereinen. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung des besonderen Formblattes zu richten an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Weitere Förderungen des Landes Hessen finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank.

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Mecklenburg-Vorpommern
Klimaschutz-Darlehensprogramm

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