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Gefahrgutverordnung See

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2016

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen auf schiffbaren Binnengewässern in Deutschland, mit Ausnahme von Seeschifffahrtsstraßen und angrenzenden Seehäfen, gelten die Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

Sie gilt unter anderem nicht für die Beförderung gefährlicher Güter, die als Schiffsvorräte oder für die Schiffsausrüstung bestimmt sind.

Tags

GGVSee; GGVOSee; GefahrgutVSee; GefahrgutVOSee; GefahrGVSee; GefahrGVOSee; GefGVSee; GefGVOSee; GGutVSee; GGutVOSee; GefGutVSee; GefGutVOSee

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