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Link zum Rechtstext

Anlagenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 23. Dezember 2005

Kerninhalte

Definition von Diese Verordnung definiert die Anforderungen an Anlagen in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Die VAwS
Sie unterscheidet dabei zwischen LAU- und HBV-Anlagen. LAU-Anlagen dienen , die zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe dienen, während und HBV-Anlagen, die zum Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen.
Die Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Gefährdungsstufe einer Anlage, die über die Mengen an gehandhabten Stoffen pro WGK (Wassergefährdungsklasse) ermittelt werden kann. Weiter

Sie schreibt die VAwS regelmäßige Prüfungen der Anlagen bzw. Anlagenteile durch Sachverständige nach dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz) vor.

Tags

VAwS Bremen; BremAnlagenV; BremAnlagenVO; BremAnlagenverordnung; BremAnlagenVerordnung; BremVAnlagenwS; BremVAwassergefährdendeS; BremVAwStoffe