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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung (Ausgabe Januar 2012)

Kerninhalte

Diese Empfehlungen beziehen sich auf den Einsatz von reaktiven Polyurethan (PUR)-Schmelzklebstoffen auf der Basis von Diphenylmethandiisocyanat (MDI) mit einem maximalen Anteil von 4 % Monomeren und dessen Prepolymeren in folgenden Arbeitsbereichen:
-> Druckweiterverarbeitung
> Holz und Holzwerkstoffbeschichtung
-> Schuhherstellung
-> Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren
-> Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen

Sie beschreiben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik definieren.

Sie finden keine Anwendung für Tätigkeiten mit
-> reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit mehr als 4 % monomerem MDI,
-> reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit anderen Isocyanaten als MDI,
> Schmelzklebstoffen auf der Basis von Ethylenvinylacetat Copolymeren (EVA), Polyester und Polyamid,
> wässrigen oder lösemittelhaltigen Einkomponenten(1K) oder Zweikomponenten (2K)-PUR-Klebstoffen,
-> strahlungshärtenden PUR-Acrylat-Mischschmelzklebstoffen
sowie
-> anderen Gefahrstoffen wie z.B. Lösemitteln zur Reinigung von Anlagen.

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