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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfung von Kranen (Ausgabe August 2012)

Link zum RechtstextBGG 905DGUV Grundsatz 309-001

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf Krane im Sinne der BGV D6.

Die Prüfung von Kranen ist unterteilt in
> Prüfungen in Verantwortung des Herstellers, dem in Abschnitt 2 ein Verfahren empfohlen wird, wie er seiner Verantwortung gerecht werden und nachweisen kann, dass er die grundlegenden Sicherheits und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt hat, und
-> Prüfungen in Verantwortung des Betreibers, deren Durchführung in Abschnitt 3 beschrieben ist.

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