Link zum Rechtstext | Bioabfallverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden - Neufassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2013 |
Kerninhalte | Diese Verordnung, die für Entsorgungsträger, Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen oder Gemischen, Bioabfallbehandler, Gemischhersteller und Flächenbewirtschafter gilt, regelt die Anforderungen an unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische, die zur Verwertung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht oder zum Zweck der Aufbringung abgegeben werden sowie die Behandlung und Untersuchung solcher Bioabfälle und Gemische. |
Tags | BioabfallV; BioabfallVO |