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VwV Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VVAwS)

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift dient dem Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom 19. Oktober 1995, zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der VAwS vom 22. Januar 1999.

Sie gilt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG (§ 19 g WHG a.F.), und zwar sowohl für LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen) als auch für HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe).