Kerninhalte | Diese Bakanntmachung stellt einen Leitfaden zur Einführung eines Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht dar.
Die BekGS 910 ist bereits in der TRGS 400 als Erkenntnisquelle für die Gefährdungsbeurteilungen verankert. Eine weitere Integration des Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht erfolgt voraussichtlich zum Juni 2015 mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung.
Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Ermittlung von Expositions-Risiko-Beziehungen, wobei zwischen Akzeptanzrisiko (keine weiteren Maßnahmen erforderlich) und Toleranzrisiko (Erstellung eines Maßnahmenplans zur Senkung der Exposition erforderlich) unterschieden wird.
Derzeit sind für folgende Stoffe Expositions-Risiko-Beziehungen abgeleitet: -> Acrylamid, -> Acrylnitril, -> Arsenverbindungen, die als C1A, C1B eingestuft sind, -> Asbest, -> 1,3-Butadien, -> Trichlorethen, -> Aluminiumsilikat-Fasern, -> 4,4'-Methylendianilin, -> Ethylenoxid, -> Benzol, -> Epichlorhydrin und -> Benzo(a)pyren in bestimmten PAK-Gemischen |