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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder

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Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung (Ausgabe Januar 2012)

Link zum RechtstextDGUV Information 213-715

Kerninhalte

Diese Empfehlungen beziehen sich auf den Einsatz von reaktiven Polyurethan (PUR)-Schmelzklebstoffen auf der Basis von Diphenylmethandiisocyanat (MDI) mit einem maximalen Anteil von 4 % Monomeren und dessen Prepolymeren in folgenden Arbeitsbereichen:  -> Druckweiterverarbeitung

  • Druckweiterverarbeitung 
>
  • Holz und
Holzwerkstoffbeschichtung
  • Holzwerkstoffbeschichtung 
-> Schuhherstellung
  • Schuhherstellung 
->
  • Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere
Verfahren
  • Verfahren 
->
  • Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen


Sie beschreiben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik definieren.

Sie finden keine Anwendung für Tätigkeiten mit mit  ->

  • reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit mehr als 4 % monomerem MDI, 
->
  • reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen mit anderen Isocyanaten als MDI,
>
  • Schmelzklebstoffen auf der Basis von Ethylenvinylacetat Copolymeren (EVA), Polyester und Polyamid,
>
  • wässrigen oder lösemittelhaltigen Einkomponenten(1K) oder Zweikomponenten (2K)-PUR-Klebstoffen, 
->
  • strahlungshärtenden PUR-Acrylat-Mischschmelzklebstoffen
sowie
  • sowie 
->
  • anderen Gefahrstoffen wie z.B. Lösemitteln zur Reinigung von Anlagen.