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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (Ausgabe Januar 2008)

Link zum RechtstextBGI 694DGUV Information 208-016

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information, die sich hauptsächlich an Unternehmer wendet, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen, stellt eine Handlungsanleitung dar.

Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regelungen und der einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern (mit Ausnahme von ortsfesten Steigleitern, da diese Teil von baulichen Anlagen und damit kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind) und Tritten zu berücksichtigen sind.

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