Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die steuerlichen Folgen-> - von Umwandlungen von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften, eingetragenen Vereinen, wirtschaftlichen Vereinen, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
> - von Verschmelzungen, Vermögensübertragungen, Aufspaltungen und Abspaltungen für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften,
> - der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen bzw. in eine Personengesellschaft,
-> - eines Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft.
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