Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bayerisches Feuerwehrgesetz in der Fassung vom 23. Dezember 1981 |
Link zum Rechtstext | BayFwG |
Kerninhalte | Regelt Aufgaben der Gemeinden, Landkreise, des Staates sowie der Feuerwehren (inklusive der Anforderungen an eine Werkfeuerwehr) selbst. |
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