Link zum Rechtstext | Sächsisches WasserG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (Neufassung)18. Oktober 2004 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz, das für oberirdische Gewässer, das Grundwasser und das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser gilt, normiert als vorrangige Ziele im Interesse der Allgemeinheit und zum Wohle des Einzelnen Grundsätze zum Schutz der Lebensgrundlage Wasser, insbesondere dessen Erhaltung und Sicherung sowie die Wiederherstellung der ökologischen Funktionen der Gewässer. |
Tags | SächsWassG; SächsWasserG; SächsWGesetz; SächsWassGesetz; SächsWasserGesetz; SächsWassergesetz |
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