Link zum Rechtstext | Informationsfreiheitsgesetz | ||
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) | Kerninhalte | Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch vom 5. September 2005 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz normiert, dass jede Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden hat – es muss kein wie auch immer geartetes berechtigtes Interesse vorhanden sein. |