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Link zum Rechtstext

Informationsfreiheitsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)

Kerninhalte

Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch vom 5. September 2005

Kerninhalte

Dieses Gesetz normiert, dass jede Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden hat – es muss kein wie auch immer geartetes berechtigtes Interesse vorhanden sein.