Link zum Rechtstext | Ordnungswidrigkeiten-Gesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 |
Kerninhalte | Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. |
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