Link zum Rechtstext | Niederspannungsrichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie dient der Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II genannt sind). |
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