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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von Stechschutzbekleidung (Ausgabe Oktober 2003)

Link zum RechtstextBGR 196

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Stechschutzbekleidung zum Schutz gegen unbeabsichtigte Stich- oder Schnittverletzungen.

Sie gilt nicht für Stechschutzbekleidung von Militär, Ordnungskräften oder Sicherheitsdiensten, die sich gegen Angriffe durch Hieb- oder Stichwaffen schützen müssen.

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