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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln (Ausgabe Aprl 1992)

Link zum RechtstextBGR 180

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf ortsfeste und ortsveränderliche Einrichtungen, die zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln verwendet werden und ein Fassungsvermögen von mehr als einem Liter Lösemittel besitzen (Lösemittel-Reinigungseinrichtungen).

Sie findet keine Anwendung auf das Behandeln von Textilien, Pelzen und Leder sowie auf das Reinigen, Entschichten und Auswaschen von Siebdruckformen.

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