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Link zum Rechtstext | Kraftverkehrsunternehmer |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und dessen Ausübung. Sie gilt sowohl für alle in der Gemeinschaft niedergelassenen Unternehmen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben, als auch für Unternehmen, die beabsichtigen, den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers auszuüben. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 1. Juni 2020 - Verordnung (EU) 2020/698 |