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Link zum Rechtstext | NetzausbaubeschleunigungsG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt nur für die Errichtung oder Änderung von länderübergreifend oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen und Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land, die in einem Gesetz über den Bundesbedarfsplan nach § 12e Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes als solche gekennzeichnet sind. |
Links zur Rechtsänderung |