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Bezeichnung

Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts über die Abfallentsorgungin der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2007

Rechtsebene

Duisburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) – die Entsorgung der Abfälle im Stadtgebiet betreibt und dabei folgende Aufgaben wahrnimmt:

  • Förderung der Abfallvermeidung> Gewinnung von Stoffen aus Abfällen (stoffliche Verwertung)
  • Gewinnung von Energie aus Abfällen (energetische Verwertung)
  • Beseitigung von Abfällen Sie legt fest, dass die Aufgaben sowohl die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Ablagerns als auch die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) umfassen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Duisburg

URL-Adresse

https://www.wb-duisburg.de/Downloads/index.php.media/92413/SWBD.02_Abfallentsorgungssatzung_2020.pdf

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Juni 2020