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Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24. Februar 2000 und Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 15. Dezember 1994 |
Rechtsebene | Düsseldorf |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadt Düsseldorf als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Abfallwirtschaft mit den Aufgaben der Abfallentsorgung aus privaten Haushaltungen einschließlich der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie vermischt mit Haushaltsabfällen erfasst, gesammelt und transportiert werden oder bis zu 50 t jährlich je Abfallart und erzeuger der Entsorgungsanlage Düsseldorf-Reisholz (EDR) anzudienen sind, als öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Durchführung ihrer Aufgaben der AWISTA-Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH (AWISTA) und der Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz Entsorgungsgesellschaft mbH (IDREG) bedient.Sie regelt neben dem Umfang der Abfallentsorgung insbesondere den Anschluss und die Benutzung. Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt Düsseldorf, für die Benutzung der Abfallentsorgung Gebühren (unter anderem Grund und Leistungsgebühren) zu erheben. Sie legt neben den Gebührenpflichtigen die Höhe der Gebühren fest. |
Links zur Rechtsänderung | |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
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Bezeichnung | Abfallensorungssatzung |
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Bezeichnung | Anlage 1 zur Satzung über die Abfallentsorgung |
URL-Adresse | https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt30/stadtrecht/pdf/19_102abfallartenkatalog2007.pdf |
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Bezeichnung | Anlage 2 zur Satzung über die Abfallentsorgung - Einwohnergleichwerttabelle |
URL-Adresse | https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt30/stadtrecht/pdf/19_102einwohnergleichwerttabelle.pdf |
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