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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems vom517.Juli 2007Juni 2020 |
Link zum Rechtstext | |
Sicherheitsberichte | Leitfaden für die Erstellung von Sicherheitsberichten |
Sicherheitsbescheinigung | Leitfaden Sicherheitsbescheinigung |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt zur Sicherheit des Eisenbahnsystems unter anderem, dass Eisenbahnen, die einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen, verpflichtet sind, der Sicherheitsbehörde regelmäßig Sicherheitsberichte vorzulegen, die vor allem die Ergebnisse interner Sicherheitsprüfungen und Angaben über gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb, die von der für die Untersuchung schwerer Unfälle im Eisenbahnbetrieb zuständigen Untersuchungsbehörde untersucht wurden, sowie die infolgedessen ergriffenen Maßnahmen enthalten müssen. Sie gilt für regelspurige öffentliche Eisenbahnen, soweit diese nicht Netze des Regionalverkehrs oder Serviceeinrichtungen betreiben oder Regionalbahnen sinddas öffentlich Eisenbahnsystem im übergeordneten Netz nach § 2 b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Der Leitfaden für die Erstellung von Sicherheitsberichten nach § 23 ist unter Quellen aufgeführt. |