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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährliche explosionsfähigeAtmosphäreGemische – Allgemeinesvom 15. März 2006(Ausgabe Juli 2020) |
Link zum Rechtstext | TRBS 2152/TRGS 720 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.Sie gilt nicht für eine Beurteilung der Maßnahmen zum Vermeiden von Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische unter anderen als atmosphärischen Bedingungen (erhöhter Druck, erhöhte Temperatur) oder mit anderem Reaktionspartner als Luft sowie Gefährdungen durch chemisch instabile StoffeTRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber |