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Link zum Rechtstext

StromsteuerG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Stromsteuergesetz vom 24. März 1999

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass elektrischer Strom im Steuergebiet (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) der Stromsteuer, die eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung ist, unterliegt.

Die Steuer beträgt 20,50 Euro für eine Megawattstunde.

Tags

SSG; SStG; StrStG; StromSteuerG; StrSteuerG

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juli 2020