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Kurzbezeichnung

Abfall- und Gebührensatzung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in der 13. Änderungsfassung vom 26. September 2018 und Gebührensatzung zu der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg 19in der Fassung der 25. Änderungssatzung vom 18. Dezember 20182019

Rechtsebene

Heringen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Abfallwirtschafts-Zweckverband Landkreis Hersfeld-Rotenburg (AZV) im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, dem die Stadt Heringen angehört, die Abfallentsorgung betreibt. Die Abfallsatzung regelt unter anderem den Anschlusszwang und die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den AZV, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zur Deckung seiner Aufwendungen Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Gebührenhöhen fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallsatzung

URL-Adresse

https://www.azv-hef-rof.de/_docs/satzungen/abfsatz19.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gebührensatzung

URL-Adresse

https://www.azv-hef-rof.de/_docs/satzungen/gebs19gebs20.pdf