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Kurzbezeichnung

Entwässerungssatzung mit Gebühren Heringen

Bezeichnung

Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Heringen (Werra) – mit Gebühren – in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 22. September 2011August 2019

Rechtsebene

Heringen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Heringen in Erfüllung ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung betreibt. Sie bestimmt Art und Umfang der Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Schaffung, Erneuerung und Erweiterung.

Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. den Anschluss- und Benutzungszwang und legt den Abwasserbeitrag, Beitragsmaßstab und Beitragssatz fest. Zudem berechtigt sie die Stadt Heringen, für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren zu erheben, und legt Gebührenmaßstab und die Höhe der Abwassergebühren fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.heringen.de/uploadstadtverwaltung/filessatzungenortsrecht/service_medien/LSF_EWS_inkl_4.Aendg_11.09.29.pdfsatzungen_ortsrecht.html