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Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Gladbeck vom 25. Juli 2019 

Rechtsebene

Gladbeck

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Gladbeck zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt.

Sie regelt unter anderem zudem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang der Anschlussberechtigten.

Links zur RechtsänderungReview vom 17. August 2020

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Gladbeck

URL-Adresse

http://eservice2.gkd-re.de/bsointer140/DokumentServlet?dokumentenname=140l0748.pdf

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