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Link zum Rechtstext | Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Das EnVKG definiert eine generelle Pflicht zur Kennzeichnung von Produkten mit Angaben über
Dabei regelt sie die grundsätzlichen Anforderungen (z. B. gute Sichtbarkeit, Darstellung in Katalogen etc.) an die Kennzeichnung sowie die Zuständigkeit und Durchführung der Marktüberwachung mit z. B. Stichprobenkontrollen, welche landesrechtlich den zuständigen Behörden obliegt, bzw. dem Kraftfahrt-Bundesamt. |
Tags | EnergieVKG; EnergieVerbrauchsKG; EnVerbrKennzG; EnergieVKGesetz; EnergieVerbrauchsKGesetz; EnVerbrKennzGesetz; EnergieVKennzeichnungsG; EnergieVKennzeichnungsGesetz |
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