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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen vom 29. April 1992

Link zum RechtstextLandesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Kerninhalte

Für Vorhaben, für die nach Anlage 1 (Liste „UVP-pflichtiger Vorhaben“) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles (Kriterien dazu sind in Anlage 2 enthalten) vorgesehen ist, sind die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nicht anders bestimmt ist.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 05. Januar 2022
Review vom 03. Juni 2021