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Stromgrundversorgungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und
die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz vom 26. Oktober 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden.

Diese Verordnung regelt zugleich die Bedingungen für die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 02. Dezember 2021
Review vom 01. September 2021