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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut vom 14. Dezember 2006 2006 |
Link zum Rechtstext | IBC-CODE |
Kerninhalte | Zweck des vorliegenden Codes ist es, eine internationale Norm für die sichere Beförderung gefährlicher Chemikalien und schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut auf dem Seeweg zu schaffen. In dem Code werden unter Berücksichtigung der zu befördernden Produkte Normen für Entwurf und Bau von Schiffen gleich welchen Bruttoraumgehalts vorgeschrieben, die für solche Beförderungsfälle eingesetzt werden, sowie für den Entwurf und Bau von Ausrüstungsgegenständen, die solche Schiffe mitführen müssen; dadurch sollen die Risiken für das Schiff, seine Besatzung und die Umwelt auf das unvermeidliche Mindestmaß verringert werden. Der IBC-Code wird durch die Gefahrgutverordnung See in deutsches Recht umgesetzt. |
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