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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Explosionsschutzdokument (Ausgabe März 2020)

Link zum RechtstextDGUV Information 213-106

Kerninhalte

Ein so genanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können.
Die DGUV Information 213-106 erklärt, wie ein solches Explosionsschutzdokument erstellt werden kann. Sie ist eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen.