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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes vom 22. November 1990

Link zum RechtstextKrWaffKontrG
Weitere Links

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (2. KrWaffKontrGDV)

Kerninhalte

Dieses Gesetz definiert Kriegswaffen (Anlage Kriegswaffenliste) und enthält Genehmigungs-, Überwachungs- und Ausnahmevorschriften sowie besondere Vorschriften für Atomwaffen, für biologische und chemische Waffen, für Antipersonenminen und für Streumunition.

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