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Bezeichnung | Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 5. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Stuttgart |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Stuttgart die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als öffentliche Einrichtung betreibt; sie stellt die hierzu erforderlichen öffentlichen Abwasseranlagen bereit. Die Abwassersatzung regelt insbesondere die Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung sowie die Abwassergebühren und den Kanalbeitrag. |
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Bezeichnung | Abwasserbeseitigungssatzung |
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