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Kurzbezeichnung | Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Blankenhain vom 12. Februar 2018 und Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr der Stadt Blankenhain vom 9. Januar 2006 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14. Dezember 20154. Dezember 2019 |
Rechtsebene | Blankenhain |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Blankenhain, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege und die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle der in der Anlage aufgeführten Straßen (Straßenabschnitte). Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte). Die Straßenreinigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Straßenreinigungseinrichtung zu erheben. Sie regelt insbesondere Gebührenschuldner, Gebührenmaßstab und Gebührensatz. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung vom 12. Februar 2018 |
URL-Adresse | |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14vom 4. Dezember 20152019 |
URL-Adresse | https://www.blankenhain.de/fileadmin/user_upload/Ortsrecht__Satzungen_/Strassenreinigungsgebuehrensatzung_2019-_Leseexemplar_-_201512-04.pdf |