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Bezeichnung | Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 28. November 1989 |
Rechtsebene | Sindelfingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Straßenanlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten auf die ganze Länge ihrer Grundstücke die Gehwege zu reinigen haben, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen haben. Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, verbleibt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei der Stadt. |
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Bezeichnung | Streupflicht-Satzung |
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