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Link zum Rechtstext

Hamburgisches Klimaschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz des Klimas durch eine möglichst sparsame, rationelle und ressourcenschonende sowie eine umwelt- und gesundheitsverträgliche und risikoarme Erzeugung, Verteilung und Verwendung von Energie im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren.

Zur Erreichung dieses Gesetzesziels wird insbesondere angestrebt:

  • Nutzenergie wird mit einem möglichst geringen spezifischen Verbrauch an nicht erneuerbarer Energie oder durch erneuerbare Energie unter weitgehender Vermeidung von Emissionen erbracht.
  • Einrichtungen zur Umwandlung und Nutzung von Energie erreichen einen möglichst hohen Wirkungsgrad.
  • Anwendungstechniken, die bedarfs- und verbrauchsmindernd wirken, sind gegenüber solchen Techniken vorrangig einzusetzen, die einen im Vergleich höheren Einsatz von Primärenergie zur Folge haben. Dasselbe gilt für Maßnahmen zur Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung.
  • Die Wärmeversorgung von Gebäuden und Anlagen soll vorrangig aus Kraft-Wärme-Kopplung, aus Abwärmenutzung oder aus erneuerbaren Energien erfolgen.

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