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AMS-Konzepte/-Standards

  • Nationaler (deutscher) Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme (NLAISO 45001 (seit 2018)
  • Occupational Health and Safety Assessment Series (OHSAS 18001), läuft bis März 2021 aus und wird durch die ISO 45001 ersetzt
  • Nationaler (deutscher) Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme (NLA)
  • Occupational Health- and Risk-Managementsystem (OHRIS)
  • Leitfaden Arbeitsschutzmanagement der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung (ASCA)
  • Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC und SCP)
  • künftig auch: ISO 45001 (noch im Entwurf)

Bestellung

Damit ein Managementsystem am Laufen gehalten wird und die Wirksamkeit der Maßnahmen sichergestellt ist, bedarf es einer Person, die sich darum kümmert. Fast alle gängigen AMS-Standards sehen deshalb die schriftliche Bestellung eines qualifizierten Managementsystembeauftragten für das Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) vor. Doch auch eine andere beauftragte Person, wie etwa der Qualitätsmanagementbeauftragte, kann diese Funktion übernehmen. Eine Personalunion mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte dagegen weitestgehend vermieden werden, um ein „Abwälzen“ der fachlichen Arbeitsschutzaspekte und des Arbeitsschutzalltags zulasten des „Managen“ des AMS zu verhindern. Hat ein Unternehmen zusätzlich andere Managementsysteme, wie z.B. ein Umweltmanagementsystem, etabliert, empfiehlt es sich, die Aufgaben zu koppeln.

Aufgaben

Der AMS-Beauftragte (AMB) ist der Systembeauftragte für das betriebliche Arbeitsschutzmanagementsystem und somit dafür verantwortlich, dass die definierten Prozesse fortlaufend funktionieren. Er ist allerdings nicht für fachliche Fragen des Arbeitsschutzes zuständig.

Wichtige Aufgaben des AMB können z.B. sein:

  • Organisieren und Koordinieren der Einführung eines AMS und ggf. die Einbindung in ein integriertes Managementsystem
  • Betreuung und Pflege des AMS
  • regelmäßige Überprüfung, Bewerten und Reporting der Einhaltung bzw. Wirksamkeit der festgelegten Anforderungen des AMS
  • Veranlassen von Maßnahmen bei Nichteinhalten von Anforderungen 
  • Reflexion von Verbesserungsmaßnahmen
  • Beratung, Unterstützung und Information der Geschäftsführung sowie der Führungskräfte hinsichtlich der Anwendung und des aktuellen Stands des AMS
  • Sicherstellung der Anwendung und Pflege des Dokumentationssystems

Die festgelegten Aufgaben des AMB sollten ebenso wie seine Zuständigkeiten und Befugnisse unternehmensspezifisch in einem AMS-Handbuch dokumentiert werden. Bei der Ausführung seiner Aufgaben sollte er eng mit anderen Betriebsbeauftragten, wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, zusammenarbeiten. Hierzu empfiehlt es sich, dass der AMS-Beauftragte über Grundkenntnisse im betrieblichen Arbeitsschutz verfügt.

Fortbildung

Die persönlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines AMB und die Anforderungen an seine Weiterbildung werden in den AMS-Standards nicht beschrieben. Diese Aufgabe sollte jedoch nur zuverlässigen Personen mit Erfahrung im Prozessmanagement anvertraut werden.