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Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Entwässerungsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Lüdenscheid vom 13. Dezember 2016 und Satzung über die Entwässerungsgebühren und den Kostenersatz für die Außerbetriebnahme von Anschlussleitungen in der Stadt Lüdenscheid in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 1412. Dezember 20172018

Rechtsebene

Lüdenscheid

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Lüdenscheid unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Versickern, Verrieseln und Einleiten des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie die Übergabe des Abwassers an den zuständigen Wasserverband umfasst und vom Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid (AöR) wahrgenommen wird. Dieser stellt zum Zweck der Abwasserbeseitigung in seinem Gebiet die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen). Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Gebührensatzung berechtigt den Stadtentwässerungsbetrieb, für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen insbesondere zur Deckung der Kosten Entwässerungsgebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern) zu erheben. Sie regelt unter anderem die Gebührenmaßstäbe.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

http://www.luedenscheid.de/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen/2016/01-Internet-Entwaesserungssatzung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungsgebührensatzung

URL-Adresse

httphttps://www.sel-luedenscheidselh.de/files/lesefassung_der_entwaesserungsgebuehrensatzung_2018_12019.pdf