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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der Fassung der 27. Änderungsverordnung vom 25. Oktober 2018

Link zum RechtstextADR
Anlagenband Anlagen A und B in der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Fassung
Leitfaden

Leitfaden kombinierter Verkehr Schiene-Straße

ADR 2019

Kerninhalte

Dieses Übereinkommen enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet mindestens zweier Vertragsstaaten ausgeführt wird.

Es regelt unter anderem

  • die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen,
  • Bezettelung (Kennzeichnung) und Dokumentation wie Beförderungspapier und schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt) eines Gefahrguttransports,
  • den Bau von Behältern, Tanks und Fahrzeugen für den Gefahrguttransport,
  • Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR und
  • multimodale Gefahrguttransporte (Straße – Zug, Schiff oder Flugzeug).

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