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Kurzbezeichnung | Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung für die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee und Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee, beide vom 10. November 2014 |
Rechtsebene | Weißensee |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung legt fest, dass die Stadt Weißensee eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen. Die Beitrags- und Gebührensatzung berechtigt die Stadt insbesondere, Beiträge zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung/Anschaffung der Entwässerungseinrichtung, Grund- und Einleitungsgebühren für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung und Kosten für die Überprüfung von gesonderten Wasserzähleinrichtungen zur Zählung der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen zu erheben. Sie regelt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | http://www.weissensee.de/fileadmin/user_upload/Uploads/PDF/Satzungen/C07_SatzungEntwaesserungEWS.pdf |
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Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
URL-Adresse |
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