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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe

Säuren und Laugen – Merkblatt M 004 der Reihe „Gefahrstoffe“ (

Ausgabe April 2013

Stand März 2019)

Link zum RechtstextMerkblatt M 004
 Kerninhalte

Keine Veröffentlichung online vorhanden, daher auch keine Details möglich.

NICHT AUF DER TRANSFERLISTE DER DGUV

Dieses Merkblatt gilt für Tätigkeiten mit Säuren und Laugen..

Es soll den Unternehmer unterstützen bei der
-> Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
-> Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln,
-> Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall,
-> Festlegung der Erste-Hilfe-Maßnahmen,
-> Ausarbeitung der Betriebsanweisung und
-> Durchführung der mündlichen Unterweisungen, wenn mit reizenden und ätzenden Stoffen umgegangen wird.

Es enthält im Anhang ein Literaturverzeichnis, in dem zur Information die Quellen für die in dieser Schrift getroffenen Aussagen aufgeführt sind.