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Link zum Rechtstext | Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 8. Dezember 2017 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt weitere Modalitäten zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen sowie Berichtspflichten nach § 37f nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen fällt nicht in ihren Anwendungsbereich. |
Links zur Rechtsänderung |